Rechtsprechung
VGH Bayern, 15.04.2009 - 19 ZB 08.2845 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Härtefall; Aufklärungspflicht im Falle eines schriftsätzlichen Beweisantrages, Zuständigkeit der Ausländerbehörde
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ZustVAuslR § 5 Abs. 1; ZustVAuslR § 5 Abs. 2; ZustVAuslR § 5 Abs. 3
D (A), Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Verfahrensmangel, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Ausländerbehörde, gewöhnlicher Aufenthalt, Wechsel des Aufenthaltsorts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 28.05.1997 - 9 BV 194/96
Aufrechterhaltung des Beweisantrags im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2009 - 19 ZB 08.2845
Die Bezugnahme auf einen Schriftsatz, der einen Beweisantrag enthält, steht der erforderlichen ausdrücklichen Antragstellung nicht gleich; der Beteiligte muss dem Gericht deutlich machen, dass er auf einer (gegebenenfalls weiteren) Beweiserhebung beharrt (BSG vom 28.5.1997 NVwZ-RR 1998, 144;… Geiger in Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, RdNr. 26 zu § 86). - BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04
Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2009 - 19 ZB 08.2845
Durch das Unterlassen einer Beweiserhebung, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht förmlich beantragt hat, verletzt das Gericht seine Aufklärungspflicht regelmäßig nicht (BVerwG vom 20.5.1998 NJW 1998, 3657 und vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449). - BVerwG, 20.05.1998 - 6 B 50.97
Vereidigter Buchprüfer; mündliche Prüfung; Begründung der Bewertung; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.04.2009 - 19 ZB 08.2845
Durch das Unterlassen einer Beweiserhebung, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht förmlich beantragt hat, verletzt das Gericht seine Aufklärungspflicht regelmäßig nicht (BVerwG vom 20.5.1998 NJW 1998, 3657 und vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449).
- VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 18.01007
Gewöhnlicher Aufenthalt spezialpräventive Ausweisung, Wiederholungsgefahr bei …
Im Übrigen will sich der Kläger auch nach seinem eigenen Vortrag nur wenige Monate und in Erwartung der kommenden Inhaftierung in G. ... aufgehalten haben, sodass die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes in G. ... auch aus diesem Grund fernliegt (vgl. auch BayVGH, B.v. 15.4.2009 - 19 ZB 08.2845 - juris Rn. 5 zu § 5 ZustVAuslR a.F.: kein gewöhnlicher Aufenthalt bei Ortswechseln nach jeweils wenigen Monaten). - VG Regensburg, 20.04.2012 - RN 9 K 11.1178
Ermessensausweisung; örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde
Die Regelung des § 5 Abs. 2 Satz 1 ZustVAuslR ist in einem solchen Fall also nicht anzuwenden, weil der früher festgestellte gewöhnliche Aufenthalt als Zuständigkeitskriterium der erstmaligen ausländerrechtlichen Handlungsnotwendigkeit vorgeht (vgl. BayVGH, B. v. 15.04.2009 - 19 ZB 08.2845 - juris-Rd.Nr. 4).